Konzessionsvertrag CKW
Bericht der Controlling-Kommission an die Stimmberechtigten der Gemeinde Eschenbach
Als Controlling-Kommission haben wir den Konzessionsvertrag mit der CKW AG betreffend Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für elektrische Verteilanlagen beurteilt.
Unsere Beurteilung erfolgte nach dem gesetzlichen Auftrag sowie dem Handbuch Finanzhaushalt der Gemeinden, Kapitel 2.5 Controlling.
Gemäss unserer Beurteilung ist der Vertrag mit den massgebenden gesetzlichen und verfassungsmässigen Grundlagen im Bund, Kanton und der Gemeinde vereinbar. Die Bestimmungen sind klar und verständlich formuliert und berücksichtigen die kommunalen Gegebenheiten. Darüber hinaus sind die Auswirkungen des Vertrages genügend klar und vollständig dargelegt.
Wir empfehlen, den Konzessionsvertrag mit der CKW AG betreffend Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für elektrische Verteilanlagen zu genehmigen.
Eschenbach, 27. März 2025
Gemeinde Eschenbach
Marc Wagner
Thomas Bumann
Alex Estermann
Beatrice Loison
Armin Müller

