Rechnung Botschaft Gemeinde EschenbachRechnung Botschaft Gemeinde Eschenbach

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HILFE

Konzessionsvertrag CKW

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Konzessionsvertrag mit der CKW AG
betreffend Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für elektrische Verteilanlagen

Fortsetzung

Insgesamt ist das Schweizer Stromnetz in sieben Netzebenen eingeteilt. Die CKW betreibt ein Verteilnetz auf überregionaler, regionaler und lokaler Ebene (Netzebenen 3, 5 und 7) und versorgt die Gemeinden mit elektrischer Energie, zum grössten Teil bis zum Endkunden. Der Betrieb des nationalen Übertragungsnetzes liegt bei der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid.

Was regelt der Konzessionsvertrag mit der CKW?
Wenn einem Netzbetreiber gestützt auf die kantonale Netzgebietszuteilung in einem bestimmten Gebiet die Versorgung mit elektrischer Energie obliegt, so muss die zuständige Gemeinde dem betreffenden Netzbetreiber das Recht erteilen, den öffentlichen Grund (z.B. Strassen, Wege, Plätze usw.) für die Errichtung und den Betrieb des Elektrizitätsverteilnetzes benutzen zu dürfen. Dies erfolgt durch einen Konzessionsvertrag. In der Gemeinde Eschenbach ist die CKW für die Stromversorgung zuständig.

Für die sichere und zuverlässige Stromversorgung investiert die CKW jedes Jahr über 60 Millionen Franken in den Betrieb und Unterhalt des Stromnetzes. Für die Nutzung des öffentlichen Grundes bezahlt die CKW an die Gemeinden eine Gebühr – die sogenannte Konzessionsabgabe. Die Abgabe ist vergleichbar mit der Entschädigung für eine Dienstbarkeit, welche die CKW an einen privaten Landeigentümer bezahlt, wenn sie eine Leitung auf dessen Grundstück verlegt. Die Leitungen selbst gehören der CKW und werden von ihr unterhalten und betrieben.

Die CKW zieht die Konzessionsabgabe als gesetzlichen Bestandteil des Netznutzungsentgelts bei den Endkunden über die Stromrechnung ein (auf der Rechnung separat ausgewiesen) und leitet die eingenommenen Mittel an die Gemeinde weiter. Falls ein Kunde die Konzessionsabgabe nicht mehr entrichtet, zahlt die CKW diesen Beitrag auch nicht mehr an die Gemeinde.

Die Höhe der Konzessionsabgabe wird im Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde und der CKW geregelt. Der aktuelle Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Eschenbach und CKW stammt aus dem Jahre 2009. Damals wurde festgelegt, dass die Konzessionsabgabe als Prozentsatz des Netznutzugsentgeltes berechnet wird. Die Höhe unterscheidet sich je nach Netzebene, auf der ein Kunde ans Verteilnetz von der CKW angeschlossen ist:

  • 10 % auf dem Netznutzungsentgelt für Ausspeisungen in Niederspannung (Netzebene 7)
  • 7.5 % auf dem Netznutzungsentgelt für Ausspeisungen in Mittelspannung (Netzebene 5)
  • 5 % auf dem Netznutzungsentgelt für Ausspeisungen in Hochspannung (Netzebene 3)

Aktuell haben 68 der 75 Gemeinden, welche die CKW im Kanton Luzern versorgt, den Konzessionsvertrag aus dem Jahre 2009. Sieben Gemeinden haben in den vergangenen Jahren eine neuere Version abgeschlossen.

herausgepickt

  • Netzgebietszuteilung bestimmt den zuständigen Stromnetzbetreiber pro Region
  • CKW AG versorgt den Kanton Luzern in mehreren Netzebenen
  • Konzessionsvertrag erlaubt CKW die Nutzung öffentlichen Grundes
  • Jährliche Investitionen der CKW: über CHF 60 Mio. ins Stromnetz.
  • Konzessionsabgabe wird aktuell als Prozentsatz des Netznutzungsentgelts berechnet
  • Unterschiedliche Sätze je nach Netzebene: 10 %, 7.5 %, 5 %
  • 68 von 75 Gemeinden haben noch den Vertrag von 2009

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