Aufgabenbereiche
Übersicht Aufgabenbereiche
| 10 | Politik, Verwaltung und Wirtschaft |
|---|---|
| 20 | Bildung |
| 30 | Gesellschaft, Kultur und Freizeit |
| 40 | Gesundheit und Soziales |
| 50 | Betagtenzentrum Dösselen |
| 60 | Sicherheit und Umwelt |
| 70 | Bau, Infrastruktur und Verkehr |
| 80 | Kieswerk |
| 90 | Finanzen und Steuern |
Auf den nachfolgenden Seiten sind die einzelnen Aufgabenbereiche detailliert erläutert. Alle Zahlen sind in Tausend dargestellt. Die Zahlen sind gerundet, Rundungsdifferenzen sind daher möglich.
Legende
| C | Chance |
|---|---|
| R | Risiko |
| ER | Erfolgsrechnung |
| IR | Investitionsrechnung |
| B | Budget |
| P | Prognose |
Bemerkungen
Bewilligte Kreditüberschreitungen nach § 15 FHGG
Der Gemeinderat kann Kreditüberschreitungen bewilligen, sofern ein übergeordnetes Gesetz, ein kommunales Reglement oder ein rechtskräftiger Entscheid eines Gerichtes eine Ausgabe unmittelbar vorschreibt. Bei einem Vorhaben aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse oder wenn ein Aufschub für die Gemeinde nachteilige Folgen hätte, kann ebenfalls eine Kreditüberschreitung bewilligt werden. Die Kreditüberschreitungen sind den Stimmberechtigten mit dem Jahresbericht zur Genehmigung zu unterbreiten.
In den Aufgabenbereichen 10 Politik, Verwaltung und Wirtschaft (TCHF 19) und 30 Gesellschaft, Kultur und Freizeit (TCHF 42) ist das Globalbudget überschritten worden. Dabei handelt es sich gemäss § 15 des Finanzhaushaltgesetzes um gebundene Kreditüberschreitungen. Beim Aufgabenbereich 10 wurden deutlich höhere interne Verrechnungen belastet, welche aber auf das Gesamtergebnis keinen Einfluss haben. Beim Aufgabenbereich 30 waren zwingend notwendige Sanierungsarbeiten bei den Unterkünften für Flüchtlinge (Hübeli und San-Hist) von rund CHF 50'000 der Grund für die Kostenüberschreitung. Mit der Zustimmung zur Jahresrechnung genehmigen die Stimmberechtigten diese Kreditüberschreitung. Bei der Investitionsrechnung sind keine Globalbudgets überschritten worden.
Kreditüberträge gemäss § 16 FHGG


