Beschluss des Informations- und Datenschutz-Reglementes
Informations- und Datenschutz-Reglement 2025
Ausgangslage
Im September 2021 ist das teilrevidierte Datenschutzgesetz des Kantons Luzern in Kraft getreten. Das kommunale Datenschutzreglement vom
30. Oktober 1992 wurde aus diesem Grund überarbeitet.
Dieses stützt sich auf die neuen rechtlichen Bestimmungen. Grundlage ist ein Entwurf des Gemeindeschreiber- und Geschäftsführerverbandes des Kantons Luzern.
Abschrift Informations- und Datenschutz-Reglement 2025
Die Gemeinde Eschenbach gibt sich gestützt auf das kantonale Gesetz über den Schutz von Personendaten (Kantonales Datenschutzgesetz; KDSG) vom 2. Juli 1990 und auf Art. 16 der Gemeindeordnung vom 17. Dezember 2017 folgendes Reglement:
(auf den nächsten drei Seiten abgedruckt.)
Antrag
Der Gemeinderat beantragt, das vorliegende Informations- und Datenschutz-Reglement zu beschliessen.
Eschenbach, 27. März 2025
GEMEINDERAT ESCHENBACH

