Konzessionsvertrag CKW
Konzessionsvertrag mit der CKW AG
betreffend Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für elektrische Verteilanlagen
Fortsetzung
5. Einnahmen aus Konzession
Der bisherige Konzessionsvertrag ist weder von der CKW noch von der Gemeinde gekündigt, er soll durch den vorliegenden Vertrag ersetzt werden. Die Gemeinde Eschenbach sichert sich damit eine geregelte Inanspruchnahme ihres öffentlichen Grundes sowie die Einnahmen aus den Konzessionsgebühren. Gleichzeitig verpflichtet sich die CKW zur vertragsgemässen Ausübung der Konzession, damit sie ihr elektrisches Verteilnetz auf dem Gemeindegebiet auch in Zukunft sicher betreiben, unterhalten und ausbauen kann.
Mit dem heute gültigen Konzessionsvertrag hat die Gemeinde Eschenbach Einnahmen im Gesamtumfang von rund CHF 150’000 pro Jahr. Die durchschnittliche Abgabe pro Kilowattstunde (kWh) beträgt dabei ca. 0.9 Rappen. Mit dem neuen Vertrag sollen die Einnahmen stabil bleiben. Sollte der Stromverbrauch steigen, kann die Konzessionsabgabe vom Gemeinderat im Rahmen der vorgesehenen Bandbreite tiefer angesetzt werden, sodass dem kommunalen Finanzhaushalt in etwa immer die gleichen Mittel aus der Benützung des öffentlichen Grundes zufliessen. Es ist nicht die Absicht des Gemeinderats, durch die Konzessionsabgabe Mehreinnahmen zulasten der Strombezügerinnen und -bezüger zu erzielen.
6. Antrag und Abstimmungsfrage
Der Abschluss von Konzessionsverträgen fällt gemäss der Gemeindeordnung der Gemeinde Eschenbach in die Kompetenz der Gemeindeversammlung.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt der Gemeinderat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, dem neuen Konzessionsvertrag zuzustimmen und die Abstimmungsfrage mit Ja zu beantworten.
Bericht der Controllingkommission
Die Controllingkommission hat den vorliegenden Konzessionsvertrag geprüft und empfiehlt, dem Antrag des Gemeinderts zuzustimmen.
Antrag:
Der Gemeinderat beantragt, dem Konzessionsvertrag über die Nutzung von öffentlichem Boden für elektrische Verteilanlagen mit der CKW AG zuzustimmen.
Eschenbach, 27. März 2025


