Rechnung Botschaft Gemeinde EschenbachRechnung Botschaft Gemeinde Eschenbach

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Konzessionsvertrag CKW

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Konzessionsvertrag mit der CKW AG
betreffend Nutzung von öffentlichem Grund und Boden für elektrische Verteilanlagen

Das Wichtigste in Kürze

In der Gemeinde Eschenbach ist die CKW AG als Netzbetreiberin für die Stromversorgung zuständig. Für die Nutzung des öffentlichen Grundes (z.B. Strassen und Wege) entrichtet das Unternehmen der Gemeinde eine Gebühr – die sogenannte Konzessionsabgabe. Die CKW zieht die Konzessionsabgabe als gesetzlichen Bestandteil des Netznutzungsentgelts über die Stromrechnung bei den Endkunden ein (auf der Rechnung separat ausgewiesen) und leitet die eingenommenen Mittel an die Gemeinde weiter. Der aktuelle Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Eschenbach und der CKW stammt aus dem Jahre 2009.

In den vergangenen Jahren haben sich die übergeordneten rechtlichen Bestimmungen massgeblich verändert. Der Strommarkt in der Schweiz befindet sich im Umbruch. 2023 hat der Bund eine neue Abgabe eingeführt, um Massnahmen gegen eine mögliche Strommangellage zu finanzieren. Diese Abgabe wird auch als Bestandteil des Netznutzungsentgelts verrechnet. Gemäss dem aktuell gültigen Konzessionsvertrag wird die Konzessionsabgabe als Prozentsatz des Netznutzungsentgelts erhoben. Das führt dazu, dass jede Erhöhung des Netznutzungsentgeltes automatisch zu einer Erhöhung der Konzessionsabgabe führt. Dieser Automatismus ist rechtlich heikel, weil die höhere Abgabe in keinem Zusammenhang zur Nutzung des öffentlichen Grundes steht. Auch erhalten die Stromkundinnen und -kunden für die höhere Abgabe keine Mehrleistung.

Der aktuelle Konzessionsvertrag muss darum angepasst werden. Neu wird die Konzessionsabgabe als Zuschlag auf jede aus dem Verteilnetz der CKW ausgespeiste Kilowattstunde (kWh) erhoben. Das bisher verwendete Netznutzungsentgelt wird als Berechnungsbasis ersetzt. So sind keine automatischen Abgabeerhöhungen mehr möglich. Der Gemeinderat setzt einmal im Jahr die Höhe der Konzessionsgebühr fest, die sich zwischen 0.3 und 1.5 Rappen bewegt. Mit dem neuen Konzessionsvertrag werden die juristischen und finanziellen Risiken für die Gemeinde Eschenbach minimiert.

Mit dem heute gültigen Konzessionsvertrag hat die Gemeinde Eschenbach Einnahmen im Gesamtumfang von rund CHF 150’000 pro Jahr. Die durchschnittliche Abgabe pro Kilowattstunde (kWh) beträgt dabei ca. 0.9 Rappen. Mit dem neuen Vertrag sollen die Einnahmen stabil bleiben. Sollte der Stromverbrauch steigen, kann die Konzessionsabgabe vom Gemeinderat tiefer angesetzt werden, sodass dem kommunalen Finanzhaushalt in etwa immer die gleichen Mittel aus der Benützung des öffentlichen Grundes zufliessen.

Der Konzessionsvertrag wird mit der CKW AG auf unbestimmte Dauer abgeschlossen. Der Vertrag kann jedoch von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Jahren gekündigt werden.

1. Ausgangslage

Das Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) vom 23. März 2007 verlangt, dass die Kantone die Netzgebiete der auf ihrem Gebiet tätigen Netzbetreiber bezeichnen. Damit wird bestimmt, welcher Netzbetreiber in einem Gebiet die Anschlusspflicht und die Lieferpflicht gemäss StromVG übernimmt. So wird sichergestellt, dass Endverbraucher im ganzen Kantonsgebiet an das Elektrizitätsnetz angeschlossen und mit Strom versorgt werden können. Mit Beschluss vom 2. März 2010 hat der Luzerner Regierungsrat die Netzgebiete festgelegt und zugeteilt. In den meisten Gemeinden im Kanton Luzern übernimmt die CKW gemäss der Netzgebietszuteilung die Rolle des Netzbetreibers.

herausgepickt

  • CKW AG ist in Eschenbach für die Stromversorgung zuständig
  • Konzessionsabgabe wird über die Stromrechnung eingezogen und weitergeleitet
  • Automatische Erhöhung der Abgabe war rechtlich problematisch
  • Neue Berechnung: Zuschlag pro kWh statt Prozent des Netzentgelts
  • Stabile Einnahmen für die Gemeinde, mit flexibler Anpassung

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